Kevin Kulp
Kindesmissbrauch im Kirchenrecht der Vormoderne – eine rechtshistorische Studie
Rechtswissenschaft (Kirchenrechtsgeschichte) - Goethe Universität Frankfurt am Main - Prof. Dr. David von Mayenburg
Das Promotionsvorhaben setzt sich aus rechtshistorischer Perspektive mit dem Kindesmissbrauch in der Kirche auseinander. Dabei nimmt die Studie den Zeitraum von den Anfängen der christlichen Kirche bis zur Reformation in den Blick. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage, wie die Kirche rechtlich auf Kindesmissbrauch durch Geistliche reagierte. Auf der einen Seite erfolgt zu dieser Frage eine dogmengeschichtliche Auseinandersetzung: Wie wurde der Kindesmissbrauch dogmatisch durch das Kirchenrecht erfasst? Auf welche Weise sollten die Täter bestraft werden? Wie wurde diese Bestrafung begründet? Auf der anderen Seite wird am Fallbeispiel Venedig untersucht, inwieweit sich dieser dogmatische Anspruch in der kirchenrechtlichen Praxis niedergeschlagen hat.
Die untersuchten Phänomene als historisch zu begreifen, dient nicht zuletzt auch dazu, allzu einseitig gegenwartsbezogene Bewertungen zu vermeiden. So soll die Studie nicht, oder jedenfalls nicht in erster Linie, als Vorgeschichte heutiger Phänomene gelesen werden. Das bedeutet aber nicht, dass sich aus ihren Ergebnissen nicht wertvolle Erkenntnisse für das Verständnis heutiger Problemlagen ergeben können. Gerade auch die offene Diskussion der mittelalterlichen Kirchenjuristen über die Frage, wie das Kirchenrecht auf den Skandal reagieren soll, ob das Verhalten sexuell devianter Kleriker hinter Kirchenmauern verborgen oder in einem öffentlichen Prozess verhandelt werden soll, sagt nicht nur etwas über die Funktionen des Öffentlichen im Mittelalter aus. In einer so stark auf Tradition bauenden Einrichtung wie der Kirche trägt sie zugleich dazu bei, heutige Reaktionsformen besser zu verstehen.
Von Juni 2021 bis August 2021
Februar 2022
Juni 2022